Kosten

 
Gesetzliche Krankenversicherungen

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Die Vorgehensweise müssen Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse individuell erfragen.

Private Krankenversicherungen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie.

SelbstzahlerInnen

Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Dies kann neben ganz persönlichen Gründen insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen möchten. Im Falle einer bevorstehenden Verbeamtung ist eine Psychotherapie meistens kein Problem und kann über die Krankenkasse laufen (siehe Artikel ZEIT Campus: "Verbeamtung trotz Psychotherapie - Die nie kranken Beamten"). Die Vorteile einer Therapie auf Selbstzahlerbasis sind, dass die Behandlung sofort losgehen kann und nach Ihrer persönlich gewünschten Frequenz erfolgen kann. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Beihilfe

Beihilfestellen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit ihrer Beihilfe auf und lassen Sie sich die nötigen Formulare zusenden.

PolizistInnen

Fragen Sie Ihren Amtsarzt nach Stundenkontingenten für eine Psychotherapie. Diese werden in voller Höhe übernommen.​


Berufsgenossenschaften

Fällt die zu behandelnde psychische Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften, werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma entsteht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach einer Kostenübernahme, wenn Sie eine Psychotherapie wahrnehmen wollen.

Für alle Abrechnungsformen gilt,
 

dass Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt worden sind, mit 80€ in Rechnung werden. Grund hierfür ist, dass Termine mit längerer Vorlaufzeit vereinbart werden und bei Absagen in der Regel nicht kurzfristig neu besetzt werden können.